Indirekte Enteignung

Verfassungsunmittelbar gebotene Entschädigungspflicht im Spiegel des Mehrebenensystems. Habilitationsschrift

  • Noch nicht erschienen. Erscheint laut Verlag am 30.11.2024.
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Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Nassauskiesungsbeschluss einen streng formellen Enteignungsbegriff etabliert. Staatliche Maßnahmen unterfallen diesem nicht, wenn es etwa am Element der Güterbeschaffung fehlt. Folge ist, dass anders als bei der Enteignung auch grundsätzlich kein Entschädigungsjunktim besteht. Dieser Auffassung setzt der Autor eine Neuinterpretation der Eigentumsgarantie entgegen, die sich einerseits auf den Wortlaut des Grundgesetzes, andererseits im Sinne der "offenen Staatlichkeit" auf die Normen des Völker- und Europarechts, ebenso wie auf rechtsvergleichende Überlegungen stützt. Markus P. Beham plädiert damit nicht nur für einen materiellen Enteignungsbegriff, sondern für eine aus dem Mehrebenensystem heraus verstandene, offene Anwendung innerstaatlichen Rechts.

Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaften in Wien und Thessaloniki; 2015 Master of Laws, LL.M. (New York); 2016 Promotion (Paris und Wien); Forschungsaufenthalte in Den Haag und Cambridge; Akademischer Oberrat am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Passau.
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