Digital Health und Recht

Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Digitalisierung des Gesundheitswesens

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Die Digitalisierung im Gesundheitssektor hat in den letzten Jahren stetig an Bedeutung gewonnen. Der Band nähert sich diesem Thema aus der rechtlichen Perspektive, die um Beiträge aus der Ethik und Bioinformatik angereichert wird. Der erste Themenbereich kreist um die elektronische Patientenakte (ePA). Der zweite Teil beschäftigt sich mit weiteren regulatorischen Innovationen, namentlich den digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs), digitalen Pflegeanwendungen (DiPAs), Entscheidungsunterstützungssystemen (CDSS) und Software als Medizinprodukt (SaMD). Sodann widmen sich die Beiträge den Querschnittsfragen der Solidarität und Individualisierung sowie der Haftung. Der fünfte und letzte Themenkomplex beschäftigt sich mit möglichen Lösungsansätzen für datenschutzrechtliche Probleme aus einer rechtlichen und informatisch informierten Perspektive. Dieser Band liefert einen Beitrag zur Sichtung und Systematisierung der zuweilen disparat anmutenden Rechtsmaterie. Zentral ist die Einsicht,
dass das Recht im Bereich Digital Health interdisziplinär, kreativ, flexibel und innovationsfördernd sein und bleiben.

Dr. Laura Hering, LL.M. (Brügge), geboren 1988 in Karlsruhe, Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg und Paris; erste juristische Staatsprüfung (2011); Referendariat am Hanseatischen OLG mit Stationen u.a. am Europäischen Gerichtshof, Luxemburg; der Europäischen Kommission, Brüssel; zweite juristische Staatsprüfung (2014); LL.M. am Collège d'Europe in Brügge (2015); Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg; Forschungsaufenthalt an der University of Cambridge (2017); Promotion (2018) in Hamburg; seit 2018 Referentin und Habilitandin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg.

Jun.-Prof. Dr. Gabriele Buchholtz, geboren 1987 in Hannover; Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School in Hamburg und an der Fordham Law School in New York (USA); erste juristische Staatsprüfung (2011); wissenschaftliche Mitarbeiterin und Promotion zum Thema »Streiken i
m Europäischen Grundrechtsgefüge« (2014) an der Bucerius Law School; Referendariat am Hanseatischen OLG mit Stationen u.a. am Bundesverfassungsgericht, OLG Hamburg und Gleiss Lutz; zweite juristische Staatsprüfung (2016); wissenschaftliche Assistentin und Habilitandin an der Bucerius Law School (2016 bis 2020); Juniorprofessorin für das Recht der sozialen Sicherung mit dem Schwerpunkt in Digitalisierung und Migration an der Universität Hamburg (seit 2020).
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