Die zweckoffene Personengesellschaft

Ein Beitrag zur Weiterentwicklung des Handelsrechts zu einem Recht der Unternehmen. Dissertationsschrift

  • Noch nicht erschienen. Erscheint laut Verlag am 10.07.2024.
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Am 1. Januar 2024 ist das MoPeG in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurden die

705 ff. BGB grundlegend modernisiert. Die Reform des Personengesellschaftsrechts ist damit allerdings noch nicht abgeschlossen. Denn der längst überholte Kaufmannsbegriff blieb ebenso erhalten wie die Trennung der Personengesellschaften nach Maßgabe des von ihnen verfolgten Zwecks. Um langfristig das Handelsrecht zu einem Sonderprivatrecht der Unternehmen zu entwickeln, plädiert der Autor dafür, mittelfristig eine zweckoffene Personengesellschaft nach österreichischem Vorbild zu schaffen. Sie soll allen erlaubten Zwecken offenstehen und erst mit Eintragung im Register entstehen. In seiner Arbeit hinterfragt der Autor unter anderem die »Verhandelsgesellschaftung« der GbR, setzt sich kritisch mit dem Prinzip der freien Rechtsträgerbildung auseinander und moniert die Privilegierung freiberuflicher Unternehmen im Handelsrecht.
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