Den Dieb soll man hängen - auch den Hausdieb?

Eine dogmengeschichtliche Untersuchung zur Frage, ob und wie der Hausdiebstahl bestraft werden konnte

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Im Rahmen dieser Arbeit wird primär eine Auswertung der Strafgesetzgebung und zeitgenössischen Literatur vorgenommen. Gegenständlich wird hierfür der zu untersuchende Themenbereich auf den Hausdiebstahl durch das Gesinde eingegrenzt - nicht bzw. nur am Rande behandelt wird damit der mit dem Hausdiebstahl verwandte Familiendiebstahl. Für die Darstellung der Strafgesetzgebung standen als Quellengrundlage in erster Linie Kodifikationen sowie Gesetzes- und Verordnungssammlungen zur Verfügung. Für die zeitgenössische Literatur konnte auf Lehrbücher und Kommentare zurückgegriffen werden. Sekundär konnte die praktische Strafrechtspflege in geringem Umfang anhand von Urkunden, Strafurteilen, Strafprozessakten und Berichten nachgezeichnet werden.
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