Videotechnologie im Strafverfahren.

Dissertationsschrift

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Die Videotechnologie im Strafverfahren ist in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus des Gesetzesgebers gerückt. Die Strafprozessordnung enthält inzwischen zahlreiche Regelungen zur Nutzung von Videotechnik, insbesondere zur audiovisuellen Aufzeichnung und Video-Simultanübertragung von Vernehmungen. Seit jeher ist der Einsatz von Videotechnologie jedoch auch Gegenstand einer kontrovers geführten rechtspolitischen und rechtswissenschaftlichen Diskussion. Vor dem Hintergrund der nur zögerlichen praktischen Umsetzung der strafprozessualen Option einer Videovernehmung unterzieht die Autorin die strafprozessualen Vorschriften zur Videotechnologie einer kritischen Betrachtung. Im Ergebnis plädiert sie für eine moderate Erweiterung des Einsatzes audiovisueller Aufzeichnungen von Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen im Ermittlungsverfahren. Zudem werden die gewichtigen Bedenken, denen sich eine Videodokumentation der Hauptverhandlung ausgesetzt sieht, mithilfe einer Online-Befragung i
n den Blick genommen.
Die Arbeit wurde mit dem Reinhold-und-Maria-Teufel-Preis 2023 ausgezeichnet.
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