Hilfebedürftige ab 65 und dauerhaft voll Erwerbsgeminderte ab 18 Jahren können gemäß
41 ff. SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten; übrigens ohne sofort befürchten zu müssen, dass ihre Kinder bzw. die Eltern zum Unterhalt herangezogen werden.Der Leitfaden informiert verständlich über diese Grundsicherung und weist Wege, wie man sie bekommt.