Grundkurs Recht für die Soziale Arbeit

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Dieses Lehrbuch ist der optimale Begleiter für den Einstieg in das "Recht für die Soziale Arbeit".Studierende der Sozialen Arbeit lernen in 14 Kapiteln das relevante Basiswissen zu den Themen Soziale Arbeit und Recht, u.a. Zivilrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Strafrecht und Prozessrecht.So bereitet dieser Grundkurs auf die Prüfungen in den Einführungsveranstaltungen und auf die weiterführenden Vorlesungen, Übungen und Seminare, etwa zum Familienrecht, Kinder- und Jugendhilferecht, Existenzsicherungsrecht etc., vor. Mit zahlreichen Übersichten, Vertiefungen, praxisnahen "Fällen" und Musterlösungen.Für die 6. Auflage wurde das Lehrbuch auf den aktuellen Stand gebracht.

Wabnitz, Reinhard J.Prof. Dr. Reinhard J. Wabnitz ist Professor für Rechtswissenschaft, insbesondere Familien- und Kinder- und Jugendhilferecht am Fachbereich Sozialwesen der Hochschule RheinMain.


Aus: ekz-Infodienst - Dostler - KW 12/2016
Der Grundkurs liefert Studierenden der Sozialen Arbeit das Basiswissen "Soziale Arbeit und Recht", u.a. Zivil-, Verfassungs-, Verwaltungs-, Sozial-, Straf- und Prozessrecht. Die einzelnen Kapitel vermitteln grundlegenden Stoff zur Klausurvorbereitung, ergänzt durch Erläuterungen und weiterführende vertiefende Texte. Der Bezug zur Praxis ergibt sich durch Fallbeispiele, für die Modelllösungen geliefert werden. [...]

Aus: Soziale Arbeit DZI - 08/2014
[...] Um Studierenden bei den Vorbereitungen auf Klausuren zur Seite zu stehen, erleichtern dieses einführende Lehrbuch den Zugang zu den nötigen Fachkenntnissen. Diese überarbeitete Auflage der Handreichung eröffnet anhand zahlreicher Fallbeispiele Basiswissen zu den Methoden praktischer Rechtsanwendung. [...] Vertiefungshinweise, Übersichten, Fragen und Musterlösungen vermitteln Anhaltspunkte zu dem erwarteten Studienpensum.

Aus: socialnet.de, Corinna Grühn, 02.03.
2010
Der Grundkurs Recht für die Soziale Arbeit bietet einen schönen "Fahrplan" für eine einführende Lehrveranstaltung in das Fach Recht in Studiengängen der Sozialen Arbeit und ist daher sowohl Studierenden als auch Lehrenden dringend zu empfehlen. Vertiefungen sind in einem Grundkurs naturgemäß nicht zwingend zu erwarten, erfolgen jedoch zum Teil. Für bestimmte Rechtsbereiche bleibt dieser Grundkurs jedoch, was er verspricht: eine Grundlage, auf die in weiteren Lehrveranstaltungen und mit weiterer Literatur vertiefend einzugehen ist.
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