Die Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Einkünften aus Kapitalvermögen.

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Die Einkünfte aus Kapitalvermögen (
20 EStG) unterliegen zahlreichen Verlustverrechnungsbeschränkungen. Das Thema hat zuletzt durch Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung eine weitere Dynamik gewonnen. So baute der Gesetzgeber im Jahr 2019 die seit Einführung der Abgeltungsteuer bestehenden Beschränkungen der Verlustverrechnung weiter aus. Der Bundesfinanzhof hat im Jahr 2020 in einem Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht bereits eine Beschränkung für Verluste aus Aktienveräußerungen für verfassungswidrig gehalten. Die Arbeit behandelt die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für Verlustverrechnungsbeschränkungen (Gleichheits- und Freiheitsrechte sowie das Finanzverfassungsrecht). Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Untersuchung der Verfassungsmäßigkeit des
20 Abs. 6 EStG anhand des allgemeinen Gleichheitssatzes. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass nur die Sätze 1-3 des
20 Abs. 6 EStG mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar und die Sätze 4-6 verfassungswidri
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