Das Recht der freien Dienste, Vertrag und Haftung

Arzt-, Geschäftsleiter-, Rechtsanwalts- und Steuerberatervertrag sowie rund 100 weitere Dienstverträge in systematischer Darstellung

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Die Autoren legen ein systematisch und alphabetisch gegliedertes Handbuch zum Recht der freien Dienstverträge im Bürgerlichen Gesetzbuch vor. Unter "freien Diensten" werden alle von
611 BGB erfaßten Dienstleistungen verstanden, die nicht in den Bereich des Arbeitsrechts fallen.

In der Dienstleistungsgesellschaft sind die freien Dienstverträge ein bedeutsames und zugleich besonders dynamisches Gebiet des Zivilrechts. Das Handbuch erläutert die freien Dienstverträge anhand der Rechtsprechung und der Literatur. Die Verträge mit Ärzten, Geschäftsleitern, Rechtsanwälten und Steuerberatern werden hervorgehoben behandelt in selbständigen Kapiteln mit eigenständiger Gliederung. Rund 100 weitere Vertragstypen werden in alphabetischer Anordnung dargestellt. Zu Beginn eines jeden Abschnitts ist die einschlägige Spezialliteratur aufgeführt. Haftungs- und Beweislastfragen kommt besonderes Gewicht zu. Ein umfangreiches Sachregister führt ergänzend zur systematischen Gliederung züg
ig an die einschlägige Fundstelle.


Dr. Monika Anders ist Präsidentin des Landgerichts Essen.

Dr. Burkhard Gehle ist Vorsitzender Richter am Landgericht Köln und z.Zt. wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts.

Die Autoren haben mehrere Werke für die Praxis im Zivilprozeßrecht und zur Referendarausbildung verfaßt.


Zur Vorauflage:

"[...] Den Kern der Kommentierung von Anders/Gehle macht eine ausführliche und sorgfältige Besprechung einzelner Typen von freien Dienstverträgen aus. [...]"
Professor Dr. Rolf Wank, Bochum, in: Recht der Arbeit, München

"[...] Das zweite Kapitel haben die Verfasser dem unabhängigen Dienstvertrag gewidmet. Hier werden die Spezifika dieses Vertragstypus, seine Arten und die Abgrenzung zum Arbeitsvertrag und in minutiöser Prüfung die Anwendbarkeit der Vorschriften des BGB erörtert. Alle rechtlichen Aspekte sind hierbei berücksichtigt. [...]"
Ministerialdirigent a.D. Dr. Ludwig Schöne in: Gemeinsames Ministerialblatt Saarland
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